Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bildungs-, Coaching- und Beratungsleistungen, die durch
Novostep / Novotech International GmbH
Elsässerstr. 4, 22049 Hamburg
(im Folgenden „Träger“)
gegenüber Teilnehmern erbracht werden.
Die AGB gelten für alle Verträge, unabhängig davon, ob diese über die Webseite, schriftlich oder persönlich geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, der Träger stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Träger bietet Bildungs-, Coaching- und Unterstützungsmaßnahmen an, insbesondere im Rahmen von arbeitsmarktbezogenen Einzelmaßnahmen nach AZAV.
Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Teilnehmervertrag oder Angebot beschriebene Maßnahme.
Ein konkreter beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Arbeitsaufnahme) wird nicht geschuldet.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
- positive Eignungsfeststellung,
- Abschluss eines Teilnehmervertrags,
- sowie dessen Unterzeichnung durch den Teilnehmer vor Maßnahmebeginn.
Erst nach Unterzeichnung des Teilnehmervertrags besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der Maßnahme.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung und werden im Rahmen der Eignungsfeststellung geprüft.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und Situation zu machen.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
- dem Teilnehmervertrag,
- dem Curriculum der Maßnahme,
- sowie ergänzenden Unterlagen des Trägers.
Änderungen im Ablauf oder in der methodischen Umsetzung sind zulässig, sofern:
- die Zielsetzung der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird,
- und der Nutzen für den Teilnehmer gewahrt bleibt.
6. Durchführung der Maßnahme
Die Maßnahme wird grundsätzlich als Präsenzmaßnahme durchgeführt.
Der Träger ist berechtigt, einzelne Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Coaches) zu verschieben oder durch qualifizierte Vertretungen durchführen zu lassen.
7. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
- regelmäßig und pünktlich an der Maßnahme teilzunehmen,
- aktiv mitzuwirken,
- Arbeits- und Verhaltensregeln einzuhalten,
- Anweisungen des Coaches zu beachten,
- den Träger über relevante Änderungen (z. B. Arbeitsaufnahme) unverzüglich zu informieren.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder grobem Fehlverhalten kann der Träger den Teilnehmer von der Maßnahme ausschließen.
8. Abwesenheit und Fehlzeiten
Fehlzeiten sind dem Träger unverzüglich mitzuteilen.
Unentschuldigte Fehlzeiten können an den jeweiligen Kostenträger gemeldet werden.
Die Regelungen des Teilnehmervertrags und der Kostenträger sind maßgeblich.
9. Vergütung und Kosten
Sofern die Maßnahme durch einen Kostenträger (z. B. Jobcenter / Agentur für Arbeit) gefördert wird, entstehen dem Teilnehmer keine direkten Kosten.
Bei privat finanzierten Leistungen gelten die im Vertrag vereinbarten Vergütungsregelungen.
10. Haftung
Der Träger haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Trägers selbst verursacht wurden.
Für:
- den persönlichen Erfolg des Teilnehmers,
- Entscheidungen des Teilnehmers,
- oder Folgeschäden
übernimmt der Träger keine Haftung.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
11. Datenschutz
Der Träger verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).
Details zur Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die vor Maßnahmebeginn separat zur Verfügung gestellt und unterzeichnet wird.
12. Urheberrecht
Alle im Rahmen der Maßnahme zur Verfügung gestellten Materialien (Arbeitsblätter, Konzepte, Unterlagen) sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Trägers nicht gestattet.
13. Kündigung und Abbruch
Eine Kündigung oder ein Abbruch der Maßnahme richtet sich nach:
- den Regelungen des Teilnehmervertrags,
- sowie den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann der Träger den Vertrag fristlos beenden.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Trägers.
16. Schlussbestimmungen
Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Webseite des Trägers in Kraft.
Der jeweils aktuelle Stand ist maßgeblich.